VERSORGUNGSWERK INFORMATIK
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Für IT-Freelancer gilt seit dem 17. Mai 2011 die neue
Dienstleistungs-Informations-Verordnung (DL-InfoV)!
Demnach muss ein Freelancer seinem potenziellen Auftraggeber vor Vertragsabschluss den Nachweis einer Berufshaftpflicht-Versicherung (Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung) erbringen!
Auch wenn die neue Vorschrift Teil der Gewerbeordnung ist, gilt sie ausdrücklich auch für Freiberufler und andere nicht-gewerbliche Selbstständige!
"Klein Ursache - große Wirkung" Schon eine kleine Unachtsamkeit kann eine große Wirkung erzielen. So kann beispielsweise ein Programmierfehler die Kassen einer ganzen Kaufhauskette lahmlegen.
Fordern Sie ganz unverbindlich Ihr persönliches Angebot bei uns an!
Direkt zum Onlinerechner IT-Haftpflichtversicherung
Dienstleistungs-Informations-Verordnung (DL-InfoV)!
Demnach muss ein Freelancer seinem potenziellen Auftraggeber vor Vertragsabschluss den Nachweis einer Berufshaftpflicht-Versicherung (Vermögensschadenshaftpflicht-Versicherung) erbringen!
Auch wenn die neue Vorschrift Teil der Gewerbeordnung ist, gilt sie ausdrücklich auch für Freiberufler und andere nicht-gewerbliche Selbstständige!
"Klein Ursache - große Wirkung" Schon eine kleine Unachtsamkeit kann eine große Wirkung erzielen. So kann beispielsweise ein Programmierfehler die Kassen einer ganzen Kaufhauskette lahmlegen.
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